Zertifikate-Sparplan-Steuern
Auf Zinsen aus einem Zertifikate-Sparplan fällt die Abgeltungssteuer an
Für das Finanzamt macht es keinen Unterschied, ob Zertifikate einzeln oder regelmäßig in Form eines Sparplans ins Depot übernommen werden: Die Gewinne sind allesamt steuerpflichtig. 25 Prozent werden seit 2009 pauschal als Abgeltungssteuer einbehalten. Auf diesen Betrag kommen noch 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer.
Dass die Steuer auf Kapitalerträge jetzt pauschal abgegolten wird, ist ein zweischneidiges Schwert. Einerseits ist die Abgeltungssteuer mit 25 Prozent für viele günstiger als die vorherige Besteuerung mit dem persönlichen Steuersatz. Andererseits kommen einige Sparer nicht umhin, Erträge und Verluste auch weiterhin bei der Steuererklärung anzugeben. Die Ursachen dafür sind unterschiedlicher Natur. Ganz weit vorne steht aus Sicht der Stiftung Warentest ein allzu „schlampiger“ Umgang mit den Freistellungsaufträgen.
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Freistellungsauftrag
Nur mit ihrer Hilfe können Sparer und Anleger Kapitalerträge in Höhe von bis zu 801 Euro bzw. 1.602 Euro bei Ehepartnern steuerfrei vereinnahmen. Wer diesen Sparerpauschbetrag nicht komplett ausschöpft, weil die Freistellungsaufträge in der Summe einen niedrigeren Wert ergeben, kann sich die zu gezahlte Abgeltungssteuer zurückholen. Daher ist es durchaus sinnvoll, ob nun beim Zertifikate-Sparplan oder anderen Geldanlagen, die Freistellungsaufträge regelmäßig daraufhin zu überprüfen, ob sie noch ausreichen oder besser neu verteilt werden.
Je Bank oder Broker darf ein Freistellungsauftrag eingereicht und der Sparerpauschbetrag dabei gesplittet werden. Wer ein Einkommen unterhalb des Grundfreibetrages hat, kann sich diese Mühe sparen. Dazu muss eine Nichtveranlagungsbescheinigung beim Finanzamt beantragt werden, die den Banken mitteilt, dass sie keine Abgeltungssteuer abführen müssen. Diese Aufgabe wurde den Unternehmen mit Einführung der neuen Steuer aufgebürdet.
Weniger Abgeltungssteuer zahlen
Eine Chance, zumindest einen Teil der Abgeltungssteuer zurückzuerhalten, haben auch alle, deren persönlicher Steuersatz unter der 25-Prozent-Pauschale liegt. Laut Stiftung Warentest betrifft das in der Regel Steuerzahler und Rentner mit einem Einkommen von unter 15.000 Euro. Ganz so einfach, wie es anfangs von der Politik propagiert wurde, stellt sich das Thema Abgeltungssteuer also nicht dar. Noch komplizierter wird es bei einem Zertifikatesparplan, der schon seit mehreren Jahren läuft.
Regelungen
Die Branche ist vom Gesetzgeber mit einer Regelung überrascht worden, die keiner erwartet hatte und die viele Anleger auf dem falschen Fuß erwischte. Dabei geht es um die Spekulationsfrist. Sie wurde zum Beispiel für Fonds, die vor dem 1. Januar 2009 im Depot waren, beibehalten. Dadurch bleiben Gewinne steuerfrei, wenn die Papiere mindestens ein Jahr gehalten werden. Bei Zertifikaten und Zertifikatesparplänen gelten völlig andere Vorschriften:
- Steuerfrei bleiben Gewinne bei Zertifikaten, die vor dem 15. März 2007 gekauft wurden und seither im Depot sind.
- Ebenfalls steuerfrei blieben die Kapitalerträge, wenn die Zertifikate nach dem 15. März 2007 ins Depot aufgenommen und
unter Einhaltung der einjährigen Sperrfrist vor dem 30. Juni 2009 wieder verkauft wurden. - Für Zertifikate, die nicht rechtzeitig abgestoßen oder später erworben wurden, gilt seit 2009 die Abgeltungssteuer.
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