Sparbuch-Steuern

Auf Sparbuch-Zinsen fallen Steuern an - Die Abgeltungssteuer

Targobank Sparbücher sind zwar nicht die renditestärkste Geldanlage, erwirtschaften aber einen Gewinn. Ob nun wenige Cent oder mehrere Euro: Da es sich um einen Kapitalertrag handelt, ist das Finanzamt nicht weit. Mit Einführung der Abgeltungssteuer 2009 müssen sich Sparer allerdings nicht mehr selbst darum kümmern, die entsprechenden Einnahmen zu versteuern. Diese Aufgabe übernehmen seither die Banken und Sparkassen. Sie führen pauschal 25 Prozent Steuern vom Gewinn des Kunden ab, zuzüglich 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Für Sparer ist es aus steuerrechtlicher Sicht damit etwas einfacher geworden.

Damit der Zinsgewinn vom Sparbuch nicht komplett versteuert wird, besteht die Möglichkeit, den sogenannten Sparerpauschbetrag in Anspruch zu nehmen. Er hat den Sparerfreibetrag und den Werbungskosten-Pauschbetrag abgelöst. Die Höhe blieb unverändert bei 801 Euro für Singles und 1.602 Euro für Ehepaare. Bis zu diesem Betrag bleiben Kapitalerträge steuerfrei. Vorausgesetzt, der Bank wird ein entsprechender Auftrag erteilt, bis zur Summe x keine Steuern abzuführen.


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Freistellungsauftrag

300x250Dazu ist ein Freistellungsauftrag nötig, der bei jeder Bank eingereicht werden kann und sollte, bei der ein Konto, ein Sparbuch oder ein anderes Geldanlage-Produkt geführt wird. Auf welchen Betrag der Freistellungsauftrag lautet, entscheidet der Kunde. Handelt es sich um Sparbuch mit wenigen Euro Guthaben, wäre es übertrieben, den vollen Sparerpauschbetrag von 801 Euro anzusetzen. Dieser Wert kann ganz nach Bedarf gesplittet werden, solange die Summe der einzelnen Freistellungsaufträge die vom Gesetzgeber gezogene Grenze nicht überschreitet.

Anstelle des Freistellungsauftrages kann, wenn die Voraussetzungen vorliegen, mit der sogenannten Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Art 01 A) auch ein „Antrag auf Freistellung von Zinsabgaben auf Kapitalgewinne“ vorgelegt werden. Die Bescheinigung wird vom Finanzamt auf Anfrage ausgestellt, wenn das Einkommen des Sparers den Grundfreibetrag von 8.004 Euro bzw. 16.008 Euro bei Ehepaaren (gültig ab Veranlagungszeitraum 2010) nicht übersteigt. Sollten die Einnahmen im Laufe des Jahres über dem Freibetrag liegen, müssen die Kapitalerträge nachträglich versteuert werden.

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Beispiel 10.000,- Euro Geldanlage auf dem Sparbuch

Wie sich die Abgeltungssteuer auf die Rendite auswirkt, wenn kein Freistellungsauftrag erteilt wird oder der Freibetrag zu gering gewählt ist, zeigen folgende Beispiele für ein Sparbuch mit 10.000 Euro Guthaben, das mit 1,00 Prozent p.a. verzinst wird:


 

ohne Freistellungsauftrag

Freistellungsauftrag über 50 Euro

Freistellungsauftrag über 300 Euro

Guthaben Sparbuch

10.000,00 Euro

10.000,00 Euro

10.000 Euro

Zinsgutschrift (1,0 % p.a.)

100,00 Euro

100,00 Euro

100,00 Euro

Freistellungsauftrag

0,00 Euro

50,00 Euro

300,00 Euro

zu versteuernder Gewinn

100,00 Euro

50,00 Euro

0,00 Euro

Abgeltungssteuer 25 %

25,00 Euro

12,50 Euro

0,00 Euro

Solidaritätszuschlag 5,5 %

1,38 Euro

0,69 Euro

0,00 Euro

Steuer gesamt

26,38 Euro

13,19 Euro

0,00 Euro

Zinsgewinn nach Steuer

73,62 Euro

86,81 Euro

100,00 Euro

Rendite

0,74 Prozent

0,87 Prozent

1,00 Prozent


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