Hedgefonds-Steuern
Auf Zinserträge aus Hedgefonds fallen Steuern an
Hedgefonds sind aufgrund ihrer hochspekulativen Natur in Verruf geraten. Die Europäische Union fordert daher mehr Kontrolle und darüber hinaus eine Finanztransaktionssteuer. Solange dieses Thema nicht spruchreif ist und keine klaren Regelungen definiert wurden, bleibt es in der Bundesrepublik vorerst bei der Abgeltungssteuer, die auf Gewinne aus Hedgefonds gezahlt werden muss.
Eingeführt wurde die Abgeltungssteuer 2009. Mit ihr hat sich einiges geändert, insbesondere bei der Geldanlage mit Wertpapieren. Sowohl das Halbeinkünfteverfahren als auch die Steuerbefreiung, wenn die Papiere länger als ein Jahr im Depot verblieben (Spekulationsfrist), wurden gestrichen. Jetzt gilt: Kursgewinne, Dividendenausschüttungen und Gewinne aus Veräußerungsgeschäften unterliegen in voller Höhe der Abgeltungssteuer.
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Die Ausnahme
Eine Ausnahme gibt es: Wenn es sich um Dachfonds handelt – nur als solche dürfen Hedgefonds auch von Privatanlegern gekauft werden. Sie bündeln eine Vielzahl von Fonds, die aus Renditegründen regelmäßig umgeschichtet werden. Gewinne, die durch den Verkauf einzelner Papiere aus dem Dachfonds erzielt werden, müssen nicht direkt versteuert werden. Die Abgeltungssteuer wird gestundet und wird erst beim Verkauf der Hedgefonds fällig. Freuen dürfen sich Anleger, die ihre Hedgefonds vor 2009 erworben haben. Für diese Anteile gilt nach wie vor die Spekulationsfrist. Der Veräußerungsgewinn bleibt also steuerfrei, wenn die Fondsanteile länger als einem Jahr im Depot waren.
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Abgeltungssteuer - Freistellungsauftrag
Die Abgeltungssteuer richtet sich nicht nach dem persönlichen Steuersatz. Sie wird pauschal berechnet, mit 25 Prozent, auf die noch 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer aufgeschlagen werden. Nur, wenn mit einem Freistellungsauftrag der Sparerpauschbetrag geltend gemacht wird, bleibt der Gewinn oder zumindest ein Teil des Gewinns verschont. Der Gesetzgeber erlaubt, bis zu 801 Euro Kapitalerträge steuerfrei zu erwirtschaften. Bei Ehepaaren sind es 1.602 Euro. Dieser Freibetrag kann auf mehrere Banken verteilt werden. Die Summe, die in Anspruch genommen wird und für die Banken sowie Broker keine Abgeltungssteuer abführen, muss im Freistellungsauftrag vermerkt werden. Komplett steuerfrei bleiben Gewinne aus Wertpapiergeschäften nur mit einer Nichtveranlagungsbescheinigung. Sie wird auf Antrag vom Finanzamt ausgestellt, allerdings nur, wenn das Einkommen den Grundfreibetrag nicht übersteigt.
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