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Fondssparplan-Steuern

Auf Zinserträge aus Fondssparplänen fallen Steuern an - Die Abgeltungssteuer

Zum Leidwesen des Bundesverbandes Investment und Assetmanagement (BVI) gelten seit 2009 auch für Fondssparpläne die neuen Steuervorschriften. Die Bemühungen, Sonderregelungen zu erzielen, wenn mit dem Fondssparplan bereits vor der Einführung der Abgeltungssteuer begonnen wurde, scheiterten. Für Anleger heißt das: Der Gewinn aus Fonds-Anteilen, die ab dem 1. Januar 2009 erworben wurden, unterliegt in voller Höhe der Steuerpflicht, unabhängig davon, wie lange die Papiere gehalten werden. Lediglich bei Anteilen, die vor dem Stichtag ins Depot aufgenommen wurden, greift noch die einjährige Spekulationsfrist. In dem Fall bleiben die Kursgewinne steuerfrei und kommen zu 100 Prozent dem Anleger zugute.

comdirectDie Abgeltungssteuer, auch Zinssteuer genannt, wird pauschal mit 25 Prozent plus 5,50 Prozent Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer auf sämtliche Zinsgewinne, Erlöse aus dem Verkauf von Wertpapieren und Dividenden berechnet. Einbehalten wird der Betrag von den Banken und Brokern. Sie sind dafür zuständig, dass die Abgeltungssteuer an das Finanzamt abgeführt wird. Anlegern bleibt lediglich die Möglichkeit, die Steuerlast über den sogenannten Sparerpauschbetrag zu mindern. Bis zu 801 Euro an Kapitalerträgen dürfen nach wie vor steuerfrei erzielt werden. Ehepaare kommen in den Genuss eines Freibetrages von 1.602 Euro.

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Freistellungsauftrag

Dazu muss ein Freistellungsauftrag eingereicht werden, der für sämtlichen Konten, Sparpläne und Depots bei einer Bank gilt. Oder das Finanzamt stellt eine Nichtveranlagungsbescheinigung aus, wenn das Einkommen unterhalb des Grundfreibetrages liegt. Die NV-Art 01 A, so die amtliche Bezeichnung, befreit auch bei höheren Kapitalerträgen von der Steuerpflicht.

Angesichts der vergleichsweise hohen Rendite, die mit einem Fondssparplan erzielt werden kann und erst bei der Auszahlung des Vermögens versteuert wird, wirkt allerdings selbst ein optimal genutzter Sparerpauschbetrag eher wie ein Tropfen auf den heißen Stein. Das sollte jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Renditechancen bei Fondssparplänen selbst unter Berücksichtigung der Abgeltungssteuer immer noch als äußerst „attraktiv“ gelten.

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Beispiele zur Steuer bei Fondssparplänen mit folgenden Eckdaten

  • In beide Sparpläne werden monatlich 25 Euro eingezahlt – über 21 Jahre.
  • Zugrundegelegt wird eine Rendite von 6,00 Prozent im Jahr.
  • Es wurde kein Freistellungsauftrag eingereicht.
  • Sparplan 1 startete im Jahr 2000 und läuft bis 2020. Aufgrund der Abgeltungssteuer wurde ab 2009 ein Zweitdepot eingerichtet. Im bisherigen Depot verblieben die Anteile, die vor 2009 erworben wurden. Der Gewinn aus diesen Anteilen ist nach einer einjährigen Haltefrist auch weiterhin steuerfrei.
  • Sparplan 2 wird für die Zeit von 2010 bis 2030 vereinbart. Hier greift die Abgeltungssteuer für den gesamten Gewinn.

 

Beispiel Sparplan 1 Beispiel Sparplan 2
Depot 1    
eigene Einzahlungen (2000-2008) 2.700,00 Euro
 
Gewinn (bis Ende 2008) 859,44 Euro  
Zwischenstand (Ende 2008) 3.559,44 Euro  
Gewinn (bis Ende 2020) 3.602,85 Euro  
Guthaben 7.162,29 Euro  

 

   
Depot 2    
eigene Einzahlungen 3.600,00 Euro 6.300,00 Euro
Gewinn 1.625,46 Euro 6.087,75 Euro
Guthaben 5.225,46 Euro 12.387,75 Euro

 

   
steuerpflichtiger Gewinn 1.625,46 Euro 6.087,75 Euro
Abgeltungssteuer (25 Prozent) 406,35 Euro 1.521,94 Euro
Solidaritätszuschlag (5,50 Prozent) 22,35 Euro 83,71 Euro
Steuer gesamt 428,70 Euro 1.605,65 Euro
Gewinn nach Steuern 1.196,65 Euro 4.482,10 Euro

 

   
Guthaben Depot 2 nach Steuern 4.796,76 Euro 10.782,10 Euro
+ Guthaben Depot 1 7.162,29 Euro  
Auszahlungsbetrag: 11.959,05 Euro 10.782,10 Euro

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Langfristig Ansparen

Fondssparpläne setzen Durchhaltevermögen voraus. Zudem sollte man sich nicht von Kursschwankungen abschrecken oder zur Kündigung des Sparplans verleiten lassen. Cost-Average-Effekt, auf Deutsch Durchschnittskosteneffekt, nennt sich das Prinzip, mit dem Anleger trotz des steten Auf und Ab an den Börsen einen Gewinn erzielen können. Dazu muss man wissen, dass die Sparrate nicht eins zu eins auf einem Konto verbucht wird wie bei einem Banksparplan. Das Kapital fließt stattdessen in Fondsanteile.


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