Bausparvertrag
Auch auf Bausparverträge fallen Steuern an - Die Abgeltungssteuer
Die Bausparkasse Schwäbisch Hall beruhigte ihre Kunden Anfang Dezember 2008 mit den Worten: „Bausparer können der Einführung der Abgeltungssteuer ab 2009 gelassen entgegensehen. Mit der Abgeltungssteuer wird das Bausparen als Vermögensbildungsform noch wertvoller.“ Die Gewinne, die mit Guthabenzinsen, Boni und Prämien erzielt werden, sind seit dem 1. Januar 2009 zwar ohne Wenn und Aber steuerpflichtig. Da die Kapitalerträge aber überschaubar sind, reißt die Abgeltungssteuer kein allzu großes Loch. Auch, weil sie für viele niedriger ausfällt als die alte Besteuerung mit dem persönlichen Steuersatz.
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Berechnung der Steuern
Berechnet werden jetzt pauschal 25 Prozent, die zusammen mit dem Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent eine Steuerlast von insgesamt 26,375 Prozent ergeben. Wer kirchensteuerpflichtig ist, zahlt ein wenig mehr. Die Steuern werden direkt von der Bausparkasse an das Finanzamt weitergeleitet, sobald ein Gewinn verbucht wurde und kein Freistellungsauftrag vorliegt oder der Freistellungsauftrag bereits ausgeschöpft ist.
Ein solcher Auftrag sollte direkt mit dem Bausparvertrag unterschrieben werden. Denn nur so kann der Steuerfreibetrag für Kapitalerträge, der sogenannte Sparerpauschbetrag, in Anspruch genommen werden. Aktuell räumt der Gesetzgeber Sparern und Anlegern 801 Euro (1.602 Euro bei Ehepaaren) ein, die steuerfrei bleiben. Für den Bausparvertrag reicht es, einen kleinen Teil dieses Freibetrages zu nutzen, der nach Belieben auf mehrere Banken, Broker und Bausparkassen verteilt werden kann.
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Befeiung von der Steuerpflicht
Bausparer mit einem jährliches Einkommen, das unterhalb des Grundfreibetrages von 8.004 Euro bzw. 16.008 Euro bei Ehepaaren (dieser Wert gilt für den Veranlagungszeitraum 2010) liegt, können beim Finanzamt eine Nichtveranlagungsbescheinigung beantragen und an die Bausparkasse weiterleiten. Die Kapitalerträge werden dann nicht versteuert, solange das Einkommen den jeweils geltenden Grundfreibetrag nicht übersteigt.
Weitere Ausnahmen, die von der Steuerpflicht befreien, gibt es beim Bausparen nicht mehr. Mit dem Start der Abgeltungssteuer wurden die alten Regeln hinfällig. So galt bis Ende 2008, dass bei einem Guthabenzins bis zu einem Prozent keine Zinsabschlagssteuer zu zahlen war. Befreit waren auch Verträge, die mit der Wohnungsbauprämie gefördert wurden. Diese Unterschiede werden bei der Abgeltungssteuer nicht mehr gemacht. Da sie bei der Geldanlage mit einem Bausparvertrag nur eine geringe Belastung darstellt, ist das zu verschmerzen.
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