Banksparplan-Steuern
Auf Zinsen aus einem Banksparplan fallen Steuern an
Steuern erweisen sich gerade bei langfristigen Geldanlagen, zu denen auch der klassische Banksparplan zählt, als echter Renditekiller. Denn die Abgaben fallen nicht nur einmal zum Vertragsende an, sondern werden jährlich berechnet und wirken sich somit auch auf den Zinseszinseffekt aus. Je weniger vom Zinsgewinn bleibt, desto weniger Zinsen werden in den kommenden Jahren verzinst – die Rechnung ist ganz einfach.
Dabei richtet sich die Steuer auf Kapitalerträge nicht mehr nach dem persönlichen Steuersatz. Seit 2009 greift mit der Abgeltungssteuer eine Pauschale von 25 Prozent, die mit dem Solidaritätszuschlag (5,5 Prozent) und der jeweiligen Kirchensteuer im Höchstfall einen Wert von 28,4 Prozent erreichen kann. Von 100 Euro Zinsen würde die Bank also 28,40 Euro an das Finanzamt abführen.
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Freistellungsauftrag
Der einzige Weg, die Abgeltungssteuer legal zu umgehen, ist ein Freistellungsauftrag oder gegebenenfalls eine Nichtveranlagungsbescheinigung, wenn das Einkommen sich unterhalb des Grundfreibetrages von 8.004 Euro bei Alleinstehenden und 16.008 Euro bei Ehepaaren (Veranlagungszeitraum 2010) bewegt. In dem Fall müssen keine Steuern auf Kapitaleinkünfte gezahlt werden. Die Nichtveranlagungsbescheinigung stellt das zuständige Finanzamt aus. Für einen Freistellungsauftrag reicht es, das Formular bei der Bank anzufordern oder online abzurufen und es auszufüllen. Wichtigster Punkt ist dabei der Betrag, der steuerfrei bleiben soll.
Ausgestellt werden können Freistellungsaufträge bis zur Höhe des sogenannten Sparpauschbetrages, der mit der Abgeltungssteuer eingeführt wurde und den alten Sparerfreibetrag samt Werbungskostenpauschale ersetzt. Die Grenze blieb dabei unberührt. Es gilt nach wie vor ein Freibetrag von maximal 801 Euro, der sich bei Ehepaaren auf 1.602 Euro verdoppelt. Wie der Sparerpauschbetrag bei einem Banksparplan richtig genutzt wird, hängt von den zu erwartenden Zinseinkünften ab. Da sie im Vorfeld berechnet werden können, sollte es kein Problem sein, den idealen Betrag für den Freistellungsauftrag zu ermitteln. Die Summe aller Freistellungsaufträge, die bei unterschiedlichen Banken oder Institutionen eingereicht wurden, darf den Sparerpauschbetrag jedoch nicht überschreiten.
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Beispielrechnung
Um zu zeigen, welche Auswirkungen die Abgeltungssteuer auf einen Banksparplan respektive die Rendite haben kann, hier ein Beispiel. Der Banksparplan läuft über vier Jahre mit einer Sparrate von monatlich 100 Euro und wird mit 3,0 Prozent p.a. verzinst. Die Abgeltungssteuer wird ohne Kirchensteuer berechnet. Mit Solidaritätszuschlag ergibt sich daher ein Steuersatz von 26,375 Prozent (die Zahlen sind jeweils gerundet):
|
Ohne Freistellungsauftrag |
Freistellungsauftrag 50,00 Euro |
Freistellungsauftrag 400,00 Euro |
1. Jahr: Sparleistung |
1.200,00 Euro |
1.200,00 Euro |
1.200,00 Euro |
1. Jahr: Zinsen |
19,50 Euro |
19,50 Euro |
19,50 Euro |
1. Jahr: Steuern |
5,14 Euro |
0,00 Euro |
0,00 Euro |
1. Jahr: Guthaben |
1.214,36 Euro |
1219,50 Euro |
1.219,50 Euro |
2. Jahr: Sparleistung |
1.200,00 Euro |
1.200,00 Euro |
1.200,00 Euro |
2. Jahr: Zinsen |
55,93 Euro |
56,09 Euro |
56,09 Euro |
2. Jahr: Steuern |
14,75 Euro |
1,60 Euro |
0,00 Euro |
2. Jahr: Guthaben |
2.455,54 Euro |
2.473,98 Euro |
2.475,59 Euro |
3. Jahr: Sparleistung |
1.200,00 Euro |
1.200,00 Euro |
1.200,00 Euro |
3. Jahr: Zinsen |
93,17 Euro |
93,72 Euro |
93,77 Euro |
3. Jahr: Steuern |
24,57 Euro |
11,53 Euro |
0,00 Euro |
3. Jahr: Guthaben |
3.724,13 |
3.756,17 Euro |
3.769,35 Euro |
4. Jahr: Sparleistung |
1.200,00 Euro |
1.200,00 Euro |
1.200,00 Euro |
4. Jahr: Zinsen |
131,22 Euro |
132,19 Euro |
132,58 Euro |
4. Jahr: Steuern |
34,61 Euro |
21,68 Euro |
0,00 Euro |
4. Jahr: Guthaben |
5020,74 Euro |
5066,68 Euro |
5.101,93 Euro |
eigene Sparleistung ges. |
4800,00 Euro |
4.800,00 Euro |
4.800,00 Euro |
Zinsertrag |
220,74 Euro |
266,68 Euro |
301,93 Euro |
Da ein Banksparplan in der Regel länger läuft als vier Jahre, hier die Ergebnisse für einen Vertrag über zehn Jahre. Kunden, die einen Freistellungsauftrag über 400 Euro eingereicht haben, erhalten in diesem Beispiel im Vergleich zu denen ohne Freistellungsauftrag 555,72 Euro mehr.
|
ohne Freistellungsauftrag |
Freistellungsauftrag 50,00 Euro |
Freistellungsauftrag 400,00 Euro |
eigene Sparleistung ges. |
12.000 Euro |
12.000 Euro |
12.000 Euro |
Guthaben |
13.424,78 Euro |
13.560,47 Euro |
13.980,20 Euro |
Zinsertrag |
1.424,48 Euro |
1.560,47 Euro |
1.980,20 Euro |
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